Der Kunde / die Kundin erklärt hierzu (Anamnese):
Für weibliche Kunden:
Der Kunde / die Kundin wurde auf folgendeshingewiesen:
1.Beider Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht, die Dermis, eingebracht. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft ist, handelt es sich bei dem Vorgang tatbestandlich um eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs . 1 SGtB.
2. Die Beschaffenheit einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des Kunden / der Kundin ab. Es kann somit zwischen der Vorlage und der fertigen Tätowierung zu leichten Abweichungen, in Bezug auf Form und Farbe, kommen. Auch unter- liegt eine Tätowierung zugleich mit dem lebenden Gewebe Alterungsprozessen. Diese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung (insbesondere häufiges Sonnenbaden, Solarium, arbeiten mi Freien, etc.) beschleunigt. Dadurch können die Farben verblassen und die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Verzicht auf Solarium, Sonnenschutz, gute Pflege der Haut) entgegengewirkt werden.
3. Trotz größter Sorgfalt, Vorsicht und erprobten Techniken und Arbeitsmaterialien, kann es in seltenen Fällen während oder nach dem Tätowieren zu Nebenwirkungen und/oder Komplikationen kommen wie z.B.:
In sehr seltenen Fällen kann es trotz größter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit- vor allem infolge unsachgemäßer Nachbehandlung des Tattoos- zu Infektionen und/oder Keimverschleppungen kommen. Auch wurden in seltenen Fällen Unverträglichkeiten (z.B. Allergien) gegen einzelne Farben beobachtet. Sollte ein solcher Fall eintreten, bieten wir darum, uns dies unverzüglich mitzuteilen und bei erheblichen Beeinträchtigungen einen Arzt zu konsultieren. Aufgrund des §52 Abs. 2SGB V kann es passieren, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Komplikation bei dem Kunden / der Kundin Regress nimmt.
4. Soweit es sich bei der Tätowierung um eine Übertätowierung (Cover-Up oder Blast-Over) handelt, wird darauf hingewiesen, dass im Vorfeld weder vorherzusagen ist, ob eine Überdeckung der alten Tätowierung überhaupt und gegebenenfalls mit welchem Zeit- und Arbeitsaufwand zu erzielen ist. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Wechselwirkungen mit der bereits eingebrachten Tattoofarbe der zu überdeckenden Tätowierung kommt.
5. Wurde auf der zu tätowierenden Stelle bereits eine vormals vorhandene Tätowierung- mit welcher Methode auch immer- entfernt oder aufgehellt, besteht die besondere Gefahr, dass das Ergebnis der hiernach zu stechenden Tätowierung von dem gewünschten Ergebnis abweicht. Die Haut kann in ihrer Farbaufnahme beeinträchtigt sein oder in besonderem Maße zur Narbenbildung neigen. Dasselbe gilt für das Tätowieren von Dehnungsstreifen oder Narben.
6. Da der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen und für den Tätowierer unvorhersehbaren Bewegungen o. ä. seitens des Kunden kommen. Trotz leichter Fixierung durch Druck und Anspannen der Hautpartie kann der Tätowierer die Körper- und Reflexreaktion nicht gänzlich verhindern, lediglich versuchen zu minimieren. In seltenen Fällen kann die Qualität der Tätowierung dementsprechend beeinflusst werden: Die Nadelführung kann nicht gleichmäßig und exakt erfolgen, sodass es zu Unregelmäßigkeiten insbesondere bei Linienführungen kommen kann.
7. In ungewöhnlichen Fällen ist die Fähigkeit der Haut, Tattoopigment aufzunehmen, aufgrund ihrer Beschaffenheit eingeschränkt. Derartige Fälle sind im Vorfeld leider nicht abzusehen und machen es schwierig, ein ästhetisch befriedigendes Ergebnis zu erzielen. Begünstigende Faktoren für eine solche Hautbeschaffenheit sind erhebliche UV-Exposition sowie Steroidmissbrauch.
Einwilligung:
Ich habe das Vorstehende gelesen und verstanden. Ich fühle mich fit und gesund. Die ordnungsgemäße Nachsorgeeiner Tätowierung wurde mir erläutert und ich habe diese Erläuterung verstanden. Ich versichere, die obigen Angaben wahrheitsgemäß und sorgfältig gemacht zu haben. Über die Risiken der Tätowierung und deren ordnungsgemäße Nachsorge wurde ich umfassend aufgeklärt. Ich bestätige, dass die zu stechende Vorlage gestalterisch meinem Wunsch entspricht. Vor diesem Hintergrund erkläre ich meine Einwilligung in die Durchführung der Tätowierung.
AGB's und Datenschutz:
Ich habe die AGBs' gelesen und nehme dies zur Kenntnis (AGBs', siehe Aushang Tattoostudio o. Website). Gemäß EU-DSGVO Datenschutzgrundverordnung willige ich hiermit der Verarbeitung meiner Daten zum Zweck der Leistungserbringung bis auf Widerruf ein. (Hinweise zur Datenverarbeitung, siehe Aushang Tattoostudio .o Website)